Bei Augenerkrankungen ist der Ophthalmologe (Augenarzt) der Ansprechpartner Nummer 1. Doch natürlich ist es für einen Kinderoptometristen notwendig, krankhafte Veränderungen zu kennen und zu erkennen, um Ihr Kind schnell weiter an den Ophthalmologen verweisen zu können.
Ist danach eine optometrische Versorgung in Form einer Brille oder Kontaktlinsen sinnvoll, hat Ihr Kinderoptometrist die richtige Lösung parat. Mit der Zusatzausbildung „Funktionaloptometrist“ können das auch spezielle Sehübungen sein.
RA Jan Wetzel, Zentralverband der Augenoiptiker (ZVA)
Die Gesundheit der Kinder steht bei Eltern zu Recht an erster Stelle. Wenn Eltern befürchten, ihr Kind sei ernsthaft erkrankt, dann ist der Besuch des Kinderarztes bzw. eines Facharztes dringend
angeraten.
Die Sorge um das gesundheitliche Wohlergehen des Kindes erschöpft sich jedoch nicht allein darin, Krankheiten rechtzeitig zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Vielmehr soll sich das Kind auch
altersgerecht entwickeln, um später am Leben möglichst umfassend teilhaben zu können. Den Sinneswahrnehmungen – das Hören, Schmecken, Riechen, Fühlen und vor allem das Sehen – kommt für diese
Entwickelung des Kindes eine ganz zentrale Bedeutung zu. Denn einem Kind, das beispielsweise nicht optimal sehen kann, fällt das Lesen wesentlich schwieriger als einem rechtsichtigen Kind.
Mangelhaftes räumliches Sehen ist ein Hindernis beim Sport, erhöht mitunter sogar die Verletzungsanfälligkeit des Kindes.
Ein eingeschränktes Sehvermögen ist jedoch nicht immer Folge einer Erkrankung. So ist die Fehlsichtigkeit – ob kurz- oder weitsichtig – keine Krankheit, sondern lediglich eine Wachstumsanomalie
des Augapfels (Kinder sind bis zu einem gewissen Alter weitsichtig, ohne dass deshalb korrigierend eingegriffen werden müsste).
Der Kinderoptometrist (ein auf die Versorgung von Kindern spezialisierter Augenoptiker) ist der Experte, wenn es um die Behandlung solcher nicht krankheitsbedingter Störungen des kindlichen
Sehens geht. Denn viele Störungen lassen sich mit einer Sehhilfe beheben.
Mit Blick auf die augenoptische bzw. optometrische Versorgung ihres Kindes stellen sich Eltern häufig folgende Fragen:
Muss ich zuerst zum Arzt, damit der Kinderoptometrist mein Kind behandeln darf?
Jedes Vorschulkind sollte zumindest einmal augenärztlich untersucht worden sein. Nur so können irreversible Fehlentwicklungen des visuellen Systems verhindert werden. Unabhängig von dieser Empfehlung darf ein Kinderoptometrist ihr Kind auch dann behandeln, wenn vorher noch kein Arztbesuch erfolgt ist oder dieser bereits länger zurückliegt.
Bezahlt die Krankenkasse die Sehhilfe, wenn ich vor der optometrischen Behandlung nicht bei einem Augenarzt war?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen einen Festbetrag für die Gläser einer Kinderbrille. Die Brillenfassung muss der Versicherte immer selbst zahlen. Voraussetzung für den „Zuschuss“ der Krankenkassen ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung. Liegt diese Verordnung nicht vor, so besteht kein Anspruch des Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse. In aller Regel sind auch die privaten Krankenkassen nur dann verpflichtet, die Kosten einer Brille zu übernehmen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Bei manchen privaten Krankenversicherungen ist dies jedoch nicht erforderlich.
Darf der Kinderoptometrist auch Augenerkrankungen diagnostizieren?
Die Diagnose von Erkrankungen ist den Ärzten vorbehalten. Wenn Eltern befürchten, ihr Kind sei krank, weil es etwa über Schmerzen im Bereich der Augen klagt oder sonstige Symptome zu erkennen sind, dann sollte dringend ein Augenarzt aufgesucht werden. Allerdings gibt es auch Augenerkrankungen, die zunächst unbemerkt verlaufen. Im Rahmen einer (kinder-)optometrischen Untersuchung kann der spezialisierte Augenoptiker Indizien in Form von Auffälligkeiten erkennen, die auf das Vorliegen einer Augenerkrankung oder schwerer Funktionsstörung hindeuten. In diesen Fällen empfiehlt der Kinderoptometrist den Eltern, das Kind einem Augenarzt vorzustellen.
Wer passt meinem Kind Kontaktlinsen an?
Sowohl Augenoptiker als auch Augenärzte sind berechtigt, Kinder mit Kontaktlinsen zu versorgen. Eine feste Altersgrenze gibt es hierfür nicht.